| Möchten Sie Partner von uns werden? |
Dann haben wir eine Aufgabe für Sie. Unser Anliegen wäre, unseren möglichen Teilnehmern attraktive Kurse anzubieten und dass Sie uns beim verteilen von Werbematerial unterstützen würden.
Sie sind:
• Kommunikativ und freundlich.
• Bereit über unsere Kurse Auskunft zu geben. Als Nachschlagwerke dienen die Prospekte.
• Einsatzfreudig und bereit durch den Verkauf von Kursen die Teilnehmerzahl zu optimieren.
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| Allgemeine Bestimmungen |
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| Wo Sie uns empfehlen können |
In Ihrem Bekanntenkreis, auf der Strasse, im Bus/Tram, im Zug, in Schulen oder in Kaufhäusern.
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| Bezug der Unterlagen |
Die Unterlagen können Sie in der Limmathaus Berufsschule für Fitness & Massage beziehen.
Diese sind vorhanden in Form von Prospekten sowie Flugblättern in verschiedenen Grössen.
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| Vergütung für Vermittlung |
Für jeden vermittelten Kursteilnehmer gewähren wir Ihnen 10% der gesamtem Kurskosten ( falls der Kurs durchgeführt wird). Nach Bezahlung des Kursgeldes durch den Teilnehmer wird
Ihnen der betreffende Betrag vergütet
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| Zusatzprämie |
Wenn Sie im Zeitraum von 30 Tagen vor Kursbeginn mindestens 10 Teilnehmer für den gleichen Kurs gewinnen können erhalten Sie nach unterschriebenen Verträgen und Bezahlung des Kursgeldes eine Zusatzprämie von Fr. 300.-. |
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| Versäumte Lektionen |
Versäumte Lektionen können nicht nachgeholt werden. Es sind auch keine Kursgeld-Rückerstattungen aufgrund von versäumten Lektionen möglich. |
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| Wann fällt die Vergütung weg |
Für jeden Kurs ist ein Minimal von 8 Personen festgelegt. Die Schule behält sich das Recht
vor Klassen mit ungenügender Teilnehmerzahl zeitlich zu verschieben, zusammenzulegen
Klassen aufzulösen oder unter Rückzahlung des Kursgeldes kurzfristig abzusagen. Die Vergütung fällt ebenfalls weg bei Abmeldung durch den Teilnehmer vor Kursbeginn.
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| Abrechnung |
Abgerechnet wird am Tage des Kursbeginns. |
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| Selbstkontrolle |
Sie können zu jeder Zeit die Anmeldeliste im Sekretariat der Schule kontrollieren.
Hier werden Sie als Vermittler aufgeführt. Am ersten Tag des Kurses können Sie persönlich
dabei sein und die Teilnehmerliste prüfen.
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| Versicherung |
Die Versicherung ist Sache der Arbeitnehmer. Die Schule übernimmt keinerlei Haftung für
Unfälle innerhalb und ausserhalb der Schule.
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| Gerichtsstand |
Für alle Rechtsbeziehungen mit der Limmathaus Berufsschule für Fitness & Massage ist
Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist in Zürich.
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| Vereinbarung |
>> hier Formular |
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